Stiftung hilft gezielt im Regierungsbezirk Münster
Die "Hildegard und Paul Damhorst Stiftung" ist die erste kirchliche Stiftung privaten Rechts im Regierungsbezirk Münster speziell für Menschen mit Behinderung. Bei ihrer Anerkennung durch den Regierungspräsidenten von Münster am 5. November 2015 war die "Hildegard und Paul Damhorst Stiftung" zugleich die 200. Stiftung in der Stadt Münster.
Die Stiftung verfolgt laut Satzung als Zweck "die Förderung der Hilfe für Menschen mit Behinderung und für Personen, die aufgrund ihres körperlichen, geistigen oder seelischen Zustands auf die Hilfe anderer angewiesen sind" (§ 2, Abs. 2).
Grenzen öffentlicher Hilfe
Seine Motivation zur Gründung einer privaten Stiftung speziell für Menschen mit Behinderung hat das Ehepaar Damhorst im Stifter-Brief so begründet: "Als Eltern von Kindern mit Behinderung setzen wir zuversichtlich darauf, dass Staat und Gesellschaft zunehmend ihre Aufgabe erkennen, die Teilnahme benachteiligter Menschen am gesellschaftlichen Leben nachhaltig zu fördern, und ihren Verpflichtungen in vollem Umfang nachkommen. Andererseits ist uns klar, dass dieser Förderung durch andere wichtige Gemeinschafts-Aufgaben naturgemäß Grenzen gesetzt sind. Das heißt für uns Eltern, nach unseren finanziellen Kräften gezielt dort mitzuhelfen, wo es an öffentlichen Geldern fehlt."
Bei der Übergabe der Urkunde zur Anerkennung der Stiftung würdigte Regierungspräsident Prof. Dr. Reinhard Klenke die Initiative von Hildegard und Paul Damhorst: "Über Ihre Stiftung legen Sie Hilfe für Menschen mit Behinderung fest. Mit diesem Ziel leisten Sie einen Beitrag für ein gutes Miteinander in der Gesellschaft und erleichtern hilfsbedürftigen Menschen ihren Alltag." Prof. Klenke zeigte sich sicher: "Auf diese Weise werden Ihre Gedanken weiterleben."
Nach der Urkundenübergabe trug sich das Ehepaar mit dem folgenden Leitspruch für ihre Stiftungsabsicht in das Stiftungsbuch des Regierungspräsidenten ein: "Weiterschenken schafft dauerhafte Freude."