Förder-Richtlinien der "Hildegard und Paul Damhorst Stiftung"

 

Das Kuratorium der Hildegard und Paul Damhorst Stiftung hat auf seiner Sitzung am 13. Dezember 2016 verbindliche Förder-Richtlinien für die Verwendung von Kapitalerträgen und Spenden beschlossen.

 

I.   Grundsätze

Begünstigte für Zuwendungen der Stiftung sind "Menschen mit Behinderung" und "Personen, die aufgrund ihres körperlichen, geistigen oder seelischen Zustands auf die Hilfe anderer angewiesen sind" (laut Satzung § 2, Abs. 2 und 3), und zwar Gruppen in entsprechenden Einrichtungen und Einzelpersonen in Münster und im Münsterland.

 

Personen aus dem Kreis der Begünstigten, deren Eltern, Angehörige oder BetreuerInnen sowie LeiterInnen entsprechender Einrichtungen können Anträge auf Zuwendungen an die Stiftung richten. Ein Rechtsanspruch auf Zuwendungen der Stiftung besteht nicht.

 

Das Kuratorium entscheidet aufgrund von konkreten Anträgen über die Verteilung von Erträgen des Stiftungskapitals sowie über Zuwendungen und Spenden mit einfacher Mehrheit. Bei Stimmengleichheit entscheidet der Vorsitzende.

 

Das Kuratorium entscheidet bei der Vergabe unter Berücksichtigung der nachfolgenden Richtlinien. In besonderen Ausnahmefällen oder bei geänderten Verhältnissen sind Abweichungen möglich. Dazu bedarf es der Mehrheits-Entscheidung des Kuratoriums.

 

II.   Richtlinien

Im Folgenden die verbindlichen Förder-Richtlinien für die Verwendung von Kapitalerträgen und Spenden, wie sie dem Stifter-Willen konkrete Ausprägung geben:

  1. Begünstigte für Zuwendungen der Damhorst Stiftung sind "Menschen mit Behinderung" und "Personen, die aufgrund ihres körperlichen, geistigen oder seelischen Zustands auf die Hilfe anderer angewiesen sind" (laut Satzung § 2, Abs. 2 und 3).
  2. Zuwendungen der Stiftung sind ausschließlich in solchen Fällen möglich, in denen andere Leistungsgeber oder Institutionen nicht zur Hilfeleistung verpflichtet sind (Nachrangprinzip / § 2, Abs. 4 der Satzung). Keinesfalls dürfen Zuwendungen der Stiftung zu Einschränkungen sozialer Leistungen führen. Die Hilfe der Stiftung zielt darauf ab, Menschen mit Behinderung dort Chancen zur Teilnahme am gesellschaftlichen Leben zu ermöglichen, wo es an öffentlichen Mitteln fehlt, um ihnen auf diese Weise mehr Lebensfreude zu schenken.
  3. Dem Wohn- und Lebensumfeld der Stifter-Familie entsprechend beschränkt sich das Wirkungsfeld der Damhorst Stiftung auf die Stadt Münster und das Münsterland. Diese Konzentration entspricht ebenso dem Umstand, dass die Stiftung die erste kirchliche Stiftung mit einer speziellen Aufgabenstellung für Menschen mit Behinderung im Regierungsbezirk Münster ist.
  4. Zuwendungen sollen möglichst mehreren Begünstigten zu Gute kommen. Um die für Spenden und Zustiftungen förderliche öffentliche Wahrnehmung der Stiftung zu stärken, sind separate Hilfeleistungen der Stiftung besser geeignet als Zuschüsse zu größeren Projekten von Dritten.
  5. Während gesetzliche und institutionelle Geldgeber vorrangig Wohnen und Arbeiten von Menschen mit Behinderung absichern, legt die Damhorst Stiftung ihren Förderschwerpunkt gezielt auf spirituell-geistliche Angebote und Initiativen zur anregenden Freizeitgestaltung in Wohnstätten, und zwar wo sinnvoll für ältere Menschen mit Behinderung, zumal solche ohne Angehörige.
  6. Da die Stiftung neben konkreter Hilfe auch zur öffentlichen Bewusstseinsänderung gegenüber Menschen mit Behinderung und Hilfsbedarf beitragen will, sind Medienberichte über die Vergabe von Zuwendungen der Stiftung integraler Bestandteil des Fördergeschehens. Von der begleitenden Öffentlichkeitsarbeit kann deshalb nur in begründeten Einzelfällen Abstand genommen werden, die Entscheidung darüber trifft das Kuratorium mit einfacher Mehrheit. In keinem Fall jedoch darf eine Berichterstattung der Stiftung die Persönlichkeitsrechte der Menschen mit Behinderung beeinträchtigen. Um das zu vermeiden, sind mit den Betroffenen, ihren Angehörigen, BetreuerInnen und HausleiterInnen vor der Vergabe von Zuwendungen einvernehmliche Lösungen über Art und Umfang von Medienberichten zu suchen.

III.   Anhang

In der Gründungsphase der Stiftung haben die Stifter Hildegard und Paul Damhorst Förderprojekte beispielhaft benannt, wie sie ihnen aus ihrem jahrzehntelangen Kontakt mit Werkstätten und Wohnstätten für Menschen mit Behinderung sinnvoll erschienen. Diese werden im Folgenden zur Konkretisierung aufgeführt; zu späteren Zeiten mögen veränderte Bedürfnisse bestehen:

  • Für Menschen mit Behinderung sollten als spirituelle Angebote der Besuch von Gemeinde-Gottesdiensten organisiert und geistliche Impulse angeboten werden.
  • Anregungen zur bereichernden Freizeit-Gestaltung sollten sonntägliche Ausflugsfahrten, Grill-Nachmittage und Zuschüsse zu Reisen geben, ebenso Vorlese-, Spiel- und Musik-Angebote in den Wohn-Einrichtungen, zudem die Errichtung von Gewächshäusern, Grillplätzen, Volieren bis hin zur Anschaffung von Sportgeräten in den Wohnstätten.
  • Um die "Teilhabe" in besonderer Weise zu begünstigen, sollte in geeigneten Fällen die Teilnahme an Kursen in Bildungsstätten und an Bildungsreisen gefördert werden.
  • Für Menschen mit Benachteiligung sind ein Zeitschriften-Abonnement im Seniorenheim oder ein Urlaubs-Kostenzuschuss für ältere Personen, die jahrelang kräftezehrend Familien-Angehörige gepflegt haben, besonders geeignet, die Teilnahme am öffentlichen Leben zu fördern.