Stifter-Brief: Was die Eheleute Damhorst leitet
Sehr persönlich beschreiben Hildegard und Paul Damhorst im folgenden Stifter-Brief ihre Motivation zur Gründung der Stiftung aus den privaten Herausforderungen bei der Erziehung und Versorgung ihrer drei Söhne mit Behinderung, Christoph, Benedikt und Gregor. Einsatzbereitschaft, Zuversicht und Nüchternheit bestimmten den Familienalltag; ein waches Gespür für christliche und gesellschaftliche Verantwortung mündete in die Überlegungen zur Stiftung. "Unsere guten finanziellen Verhältnisse erlaubten es, unseren Söhnen intensive Diagnosen und Therapien zu ermöglichen, wenn auch ohne spürbare Fortschritte", blickt das Ehepaar zurück, "schon in dieser Zeit hat uns der Kontakt mit Eltern von Kindern mit Behinderung vor Augen geführt, wie sehr ein solches Schicksal den finanziellen Spielraum einer Familie einengen kann und wie rasch öffentliche Hilfe an Grenzen stößt."
Im Folgenden der Stifter-Brief. Sie können ihn auch bequem in Briefform (PDF im neuen Fenster) lesen.
Was ist eine Lebensaufgabe:
eine Aufgabe, die man sich für sein Leben stellt,
oder eine Aufgabe, die einem das Leben stellt?
Wer würde auf diese Frage nicht spontan antworten, selbstverständlich Schmied des eigenen Glückes sein und das Leben selbst in die Hand nehmen zu wollen! Wenn es aber im Leben anders kommt, wenn einem das Leben eine Aufgabe stellt – nicht irgendeine zusätzliche, sondern eine lebensbestimmende?
Jederzeit als Paar zusammen gehalten
Im Sakrament der Ehe haben wir – Hildegard und Paul Damhorst – zueinander Ja gesagt, in guten und in schlechten Tagen. Unser christlicher Glaube hat uns dazu die Zuversicht geschenkt. Dann haben wir Ja zu Kindern gesagt, und drei Söhne wurden uns geschenkt: Christoph geb. am 4. Juli 1959, Benedikt geb. am 9. Juli 1962 und Gregor geb. am 18. Februar 1964.
Unbeschwerten Elternfreuden jedoch standen schon bald auch bedrückende Kindersorgen gegenüber: Christoph und Benedikt mussten sich im Babyalter schweren Operationen unterziehen. Und Entwicklungs-Verzögerungen belasteten die erhoffte unbeschwerte Kindheit der Jungen zusätzlich.
Dann, zur Zeit der Pubertät unserer Jungen erhielten wir eine ärztliche Diagnose, die das weitere Familienleben grundlegend verändern sollte: Alle drei Söhne sind – zu unterschiedlichen Graden – geistig behindert. Ab sofort standen eigene Lebenswünsche der Eheleute unter Einschränkungen. Die Hoffnung aller Eltern, ihre Kinder schrittweise lebenstüchtig und selbstständig zu machen – plötzlich erschien sie als eine Illusion.
Bedrückende Fragen blieben immer
Warum trifft so manche Familie ein so schweres Schicksal? Wie kann man als Eltern mit ganzem Herzen in so eine Aufgabe einwilligen? Fragen wie diese wollten über die Jahre nie weichen. Oft gab es nur eine Antwort darauf, die in schweren Stunden weiterhalf – die Tat: den liebevoll umsorgenden Einsatz für Christoph, Benedikt und Gregor. Doch die Gewissheit blieb: Dieser Dienst wird bis ins Alter andauern, und das ohne jede Hoffnung, später einmal von seinen Kindern umsorgt zu werden.
Wir haben nicht erwartet, dass es im Leben immer gerecht zugeht. Diese Einsicht ist mir, Paul, in meinem Beruf als Staatsanwalt rasch zugewachsen. Zuversichtlich habe ich, Hildegard, auf ein altes Sprichwort vertraut: "Jeder bekommt so viel aufgebürdet, wie er tragen kann." Und ich durfte dankbar spüren: "Der Glaube hat Kraft gegeben."
Erleichternd unter diesen erschwerenden Familien-Bedingungen wirkte sich der Umstand aus, dass wir beide von zuhause aus einen guten Start ins Leben hatten und meine – Pauls – Anstellung als Staatsanwalt es von Beginn unserer Ehe an ermöglichte, dass ich – Hildegard – mich von der Eheschließung an ohne eigene Berufstätigkeit voll und ganz dem Haushalt und unserer Familie widmen konnte. Die guten finanziellen Verhältnisse erlaubten es später zudem, unseren Söhnen intensive Diagnosen und Therapien zu ermöglichen, wenn auch ohne spürbare Fortschritte.
Belastende Erfahrungen im Alltag
Schon in dieser Zeit hat uns der Kontakt mit Eltern von Kindern mit Behinderung vor Augen geführt, wie sehr ein solches Schicksal den finanziellen Spielraum einer Familie einengen kann und wie rasch öffentliche Hilfe an Grenzen stößt. Ganz zu schweigen von früheren Situationen auf dem Land, die wir beide noch als Kinder erlebt haben, als Kinder mit Behinderung vor der Dorfgemeinschaft geradezu versteckt wurden und kaum eine persönliche Förderung erfuhren.
Gerade ich – Hildegard – habe die Begrenzungen von Christoph, Benedikt und Gregor im Umgang mit Gleichaltrigen ohne Behinderung immer wieder im Alltag als tief belastend erfahren: Auf dem Spielplatz konnten andere Kinder schon sitzen, Christoph konnte es noch nicht; andere Kinder sprachen schon, Gregor noch nicht … Welche Mutter aber möchte ihren Söhnen nicht alles geben? Schwierig zu akzeptieren, dass man in einem Menschen nur das entfalten kann, was in ihm grundgelegt ist.
Viele Impulse zur Eigenständigkeit
Heute, in hohem Alter, schauen wir Eltern zufrieden zurück, welche vielfältige Stärkung wir unseren Söhnen für eine lebenswerte Eigenständigkeit nach ihren Möglichkeiten geben konnten. Jeder der Drei übt einen Beruf in einer Werkstätte der Firma "Westfalenfleiß" aus, jeder hat eigenständig zur Arbeit fahren gelernt, jeder versteht sich im Haushalt selbst zu versorgen, jeder hat eigene Freizeitaktivitäten entwickelt.
Bis in das Jahr 2014 haben unsere drei Söhne im Haus unserer Familie gewohnt und sind von uns versorgt worden, bis eine zeitweise schwere Erkrankung von mir – Hildegard – dies nicht länger möglich machte. Seit dieser Zeit leben Christoph, Benedikt und Gregor in Wohnstätten der Firmen "Westfalenfleiß" oder "Lebenshilfe". Dieses Verlassen des Familienhauses bedeutete für uns Eltern eine zwar seelisch sehr belastende, aber im Interesse unserer Söhne notwendige Entscheidung.
Umso erleichterter beobachten wir inzwischen, wie alle Drei in unterschiedlichen Wohnstätten neue Wurzeln schlagen und in neuen Gemeinschaften schwerpunktmäßig ihre Freizeit verbringen. Wir freuen uns immer sehr über ihren Besuch zum Wochenende, und wenn sie dann froh und zufrieden in ihre Wohnung zurückkehren.
Söhne sind eigenständig versorgt
Nach unserem Ableben werden Christoph, Benedikt und Gregor nicht zu "Vollerben" unseres Nachlasses, weil ihr Anteil in diesem Fall voll für ihren Heim-Aufenthalt herangezogen würde. Stattdessen werden sie "befreite Vorerben", die dann ihren Anteil zusätzlich nutzen dürfen.
Für die finanzielle Zukunft unserer Kinder haben wir auf diese Weise im Rahmen des geltenden Erbrechts und der heutigen Rechtsprechung insoweit gesorgt, dass sie nach unserem notariellen Testament als befreite Vorerben in Höhe eines Anteils bedacht sind, der ihnen bei den Kosten der Heim-Unterbringung nicht angerechnet werden darf. Daraus können ihnen regelmäßige Zuwendungen zur Verbesserung ihrer Teilhabe am gesellschaftlichen Leben in Art und Höhe zufließen, die nicht auf ihren Unterhalt angerechnet werden dürfen.
Wir hoffen, dass unsere Söhne nach unserer Zeit bis zum eigenen Lebensende gute Betreuung finden. Soweit die Anteile unserer Söhne während deren Lebenszeit nicht verbraucht werden, fließen diese später der Stiftung als "Nacherbin" zu.
Öffentliche Förderung stößt an Grenzen
Damit ist das Stichwort "Stiftung" genannt. Die eben beschriebene Erbregelung bringt unsere grundsätzliche Haltung in Bezug auf die Finanzierung und Förderung von Menschen mit Behinderung zum Ausdruck: Als Eltern von Kindern mit Behinderung setzen wir zuversichtlich darauf, dass Staat und Gesellschaft zunehmend ihre Aufgabe erkennen, die Teilnahme benachteiligter Menschen am gesellschaftlichen Leben nachhaltig zu fördern, und ihren Verpflichtungen in vollem Umfang nachkommen.
Andererseits ist uns klar, dass dieser Förderung durch andere wichtige Gemeinschafts-Aufgaben naturgemäß Grenzen gesetzt sind. Das heißt für uns Eltern, die in besonderer Weise die Möglichkeiten und Grenzen eines angemessenen Lebens von Menschen mit Behinderung kennen gelernt haben, nach unseren finanziellen Kräften gezielt dort mitzuhelfen, wo es an öffentlichen Geldern fehlt. Für die Stiftung bedeutet das, dort – und nur dort – zu helfen, wo Leistungen nicht von dritter Seite erbracht werden müssen oder können.
In unserem Wohnbezirk St. Mauritz in Münster bestehen viele Einrichtungen für Senioren und Kranke, täglich begegnen wir Hilfsbedürftigen. Manche von ihnen erfahren liebevolle Zuwendung, weil frühere Generationen ihren Nachlass gemeinnützig eingesetzt haben. Das hat auch uns über eine Stiftung nachdenken lassen, naturgemäß vorrangig für Menschen mit Behinderung.
Stiftung aus christlicher Verantwortung
Eine besondere Freude war es für uns, bei der Überreichung der Urkunde über die "Hildegard und Paul Damhorst Stiftung" am 5. November 2015 von Regierungspräsident Dr. Reinhard Klenke zu erfahren, dass es sich dabei um die 200. Stiftung in der Stadt Münster handelt.
Als katholische Christen lag uns beiden daran, unsere Stiftung als kirchliche Stiftung bürgerlichen Rechts zu etablieren. Sie reiht sich damit ein in eine Reihe bedeutsamer, zuweilen bereits jahrhundertealter Stiftungen von Gläubigen früherer Generationen. Als persönliche Bestätigung unserer Zielsetzung haben wir es angesehen, dass diese Stiftung die erste kirchliche Stiftung mit einer speziellen Aufgabenstellung für Menschen mit Behinderung im Regierungsbezirk Münster ist.
Nach der Urkundenübergabe haben wir als Leitspruch für unsere Stiftungsabsicht in das Stiftungsbuch des Regierungspräsidenten geschrieben: "Weiterschenken schafft dauerhafte Freude."
Keine Leistung anbieten, die andere erbringen können
Wie sollen die finanziellen Möglichkeiten der Stiftung auf Dauer eingesetzt werden?
Naturgemäß dürfen Stiftungs-Zwecke nicht zu eng gefasst sein, sollen sie ein angemessenes Handeln in der Zukunft nicht begrenzen – dessen sind wir uns wohl bewusst. Dieser Stifter-Brief verfolgt nicht von ungefähr die Absicht, jeweils die mit Entscheidungen für diese Stiftung Befassten mit unseren Werten, Erfahrungen und Absichten bekannt zu machen, ihnen aber die "Übertragung" unserer Motivation auf die jeweiligen aktuellen künftigen Zeitumstände vertrauensvoll zu überlassen.
Um Missverständnissen vorzubeugen, betonen wir von vornherein: Die Stiftung soll nicht ausschließlich den Heimbewohnern von "Westfalenfleiß" und "Lebenshilfe" zu Gute kommen, auch wenn unsere Söhne Christoph, Benedikt und Gregor derzeit zu dieser Gruppe zählen.
Zugleich wiederholen wir an dieser Stelle, was wir oben bereits grundsätzlich für unseren Stiftungs-Gedanken formuliert haben: Die Stiftung handelt nach dem obersten Grundsatz, dass keine Leistungen an Personen und für Maßnahmen gewährt werden dürfen, die auch von anderer Stelle finanziert werden können. Denn eine solche private Förderpolitik könnte zu Einschränkungen von sozialen Leistungen führen – eine absolut unerwünschte Folge.
Teilhabe am gesellschaftlichen Leben fördern
Maßgebliches Ziel unserer Stiftung soll sein, die Teilhabe von Menschen mit Behinderung am gesellschaftlichen Leben zu verbessern und ihnen auf diese Weise mehr Lebensfreude zu ermöglichen. Während sich Staat und Gesellschaft vorrangig um Unterbringung und Beschäftigung kümmern, zielt der Stiftungs-Zweck vor allem auf Impulse zur Freizeitgestaltung von Menschen mit Behinderung.
Wir haben es gewagt, von der Jahrtausendwende an bis ins Jahr 2015 hinein mit Christoph, Benedikt und Gregor große Urlaubsreisen zu unternehmen, selbst Kreuzfahrten. Das waren nicht allein besondere gemeinsame Familien-Erlebnisse, ungeachtet allen organisatorischen Aufwands.
Wir haben diese Reisen in kirchlichen Gruppen in mehrfacher Hinsicht positiv erfahren: Unter den Mitreisenden waren Menschen, die ohne jede Berührungsangst unseren Söhnen liebevoll begegnet sind, die auch uns Eltern Anerkennung und Bestärkung geschenkt haben. Weit seltener waren reservierte oder gar ablehnende Reaktionen. Ohne Zweifel tragen solche gemeinsamen Reisen von Menschen mit und ohne Behinderung zur Inklusion bei.
Sobald Menschen mit Behinderung aus dem Arbeitsprozess ausscheiden, verlieren sie auch ein Stück Integration in eine Alltags-Gemeinschaft. Aber auch wer mit einer Behinderung arbeitet, blickt ungeachtet aller guten sozialen Versorgung häufig auf einen langweiligen Feierabend, mehr noch auf ein einsam ereignisloses Wochenende im Wohnheim. Besonders bedrückend ist die Situation von Menschen mit Behinderung, die keine Angehörigen mehr haben. Außerdem bestehen kaum Angebote zur geistlichen Betreuung – die BetreuerInnen jedenfalls sind dazu weder zeitlich noch fachlich in der Lage.
Über unsere persönlichen Erfahrungen und Eindrücke hinaus wird es selbstverständlich nützlich sein, in Werkstätten, Wohnheimen, in Pfarreien und bei der Caritas in Erfahrung zu bringen, welche vorhandenen Angebote unsere Stützung und gezielten Ausbau verdienen, welche Bedürfnisse von Menschen mit Behinderung aus Sicht des Fachpersonals in den Einrichtungen vielfach zu kurz kommen.
Ausflüge und Urlaubsreisen unterstützen
Mit Blick auf die Situation zur Gründung dieser Stiftung können wir Stifter uns etwa folgende Förder-Leistungen vorstellen: die Teilnahme an geeigneten – auch kulturellen – Veranstaltungen zu ermöglichen; Ausflugsfahrten am Wochenende zu organisieren, etwa nach Bad Rothenfelde, in die Baumberge, ins alte Soest, zum Möhnesee inklusive einer Schifffahrt oder zu einem Grillnachmittag auf einem münsterländischen Bauernhof. Denkbar wäre aus unserer Sicht auch die Gewährung von Zuschüssen zu Urlaubsreisen.
Womöglich empfiehlt es sich, Betreuende in Wohnstätten zu motivieren, damit sie Menschen mit Behinderung zur Teilnahme an Vorlese- und Spielnachmittagen oder zu Bildungsangeboten ermuntern – wobei diese Veranstaltungen von der Stiftung gefördert werden könnten. Nach unserer Erfahrung wird das Bildungs- und Aufnahmevermögen von Menschen mit Behinderung vielfach unterschätzt. Unser Sohn Christoph beispielsweise freut sich auf den einmal wöchentlichen Besuch einer Dame im Wohnheim, die erzählt, vorliest und mit den Bewohnern Gesellschaftsspiele spielt.
Sportgeräte oder Gewächshäuser finanzieren
Ein weiteres Ziel der Stiftung auch für weniger mobile Menschen mit Behinderung könnte sein, die Freizeit-Möglichkeiten in den Wohnstätten attraktiver zu gestalten: etwa durch ein Gewächshaus, einen Grillplatz, eine Voliere, durch Spiel- und Sportgeräte oder durch die Ausstattung von Gemeinschaftsräumen – natürlich in jedem Fall nur insoweit, wie solche Anschaffungen nicht aus genehmigten Mitteln möglich sind. Im Interesse einer dauerhaften Nutzung müsste vor der Anschaffung mit der Heimleitung eine angemessene Pflege vereinbart werden.
Die größte Wirkung dürfte die Stiftung erzielen, soweit sie Personen- oder Wohngruppen in den Blick nimmt. Aber in begründeten Fällen sollten auch Leistungen an benachteiligte Einzelpersonen möglich sein.
Anfangs erscheinen überschaubare Projekte mit begrenztem Aufwand realistisch. In Zukunft allerdings sollten größere Vorhaben im Dienst hilfsbedürftiger Menschen verwirklicht werden – sinnvoller Weise im Zusammenwirken mit sozialen Einrichtungen, sofern die Ziele übereinstimmen. Wir hoffen, dass sich solche Chancen möglichst bald ergeben und die Stiftung dazu namhafte Beiträge leisten kann.
Viel Liebe durch Söhne mit Behinderung erfahren
Bei der Übergabe der Stifter-Urkunde hat Regierungspräsident Dr. Klenke unsere Entscheidung für die Stiftung gewürdigt: "Auf diese Weise werden Ihre Gedanken weiterleben." Für uns bedeutet das: Menschen mit Behinderung werden nach den Möglichkeiten der Stiftung zusätzliche Lebensqualität erfahren – in welchen zeitgemäßen Aktionen und Projekten das sich auch jeweils ausprägen wird. Da vertrauen wir Stifter auf das Verantwortungsbewusstsein und die Sensibilität derjenigen, die unsere Stiftungs-Idee in eine hoffentlich gute Zukunft tragen. Ihnen gilt unser besonderer Dank. Ein "Vergelt’s Gott!" erlauben wir uns im Namen der geförderten Menschen mit Behinderung auszusprechen.
Ungeachtet aller Anstrengungen und Herausforderungen mit drei Söhnen mit Behinderung liegt uns abschließend daran, anderen Eltern Mut zu machen für ein Ja zu einem Kind mit Behinderung. Eines nämlich steht für uns außer Frage: Wie viel Liebe haben wir bis heute von unseren drei Söhnen zurückbekommen!
Hildegard und Paul Damhorst,
Münster im Januar 2016
(Der Brief, der im PDF in seiner ursprünglichen Fassung vorliegt, wurde oben stehend behutsam in Richtung einer inklusiven Sprache angepasst.)